Selber überlegen und ausfüllen

Download-Service nutzen

Die Patientenverfügung SRK wurde von Fachleuten für Medizin, Recht und Ethik erarbeitet und entspricht den rechtlich festgelegten Anforderungen. Das SRK Kanton Luzern bietet Ihnen die Möglichkeit, das Formular (kurze oder ausführliche Version) kostenlos herunterzuladen, selber auszufüllen und entweder zu hinterlegen (siehe Tarife) oder/und Ihren Beauftragten zu übergeben.

Sie bestimmen darin unter anderem über die Linderung von Schmerzen und den Einsatz von lebensverlängernden Massnahmen. Sie können auch festhalten, wer Ihre vertretungsberechtigte Person ist und welche weiteren Vorsorgedokumente vorliegen. Ihre Patientenverfügung kommt erst dann zum Einsatz, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selber äussern können.

Die Patientenverfügung muss handschriftlich datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung ist nicht befristet. Es empfiehlt sich aber alle zwei bis drei Jahre zu überprüfen, ob das Dokument noch Ihren Wünschen und Ihrer aktuellen Situation entspricht, und es bei Bedarf anzupassen.

Als neutrale Organisation nimmt das SRK weder politisch noch religiös noch ideologisch Stellung zu den in den Patientenverfügungen enthaltenen Anordnungen. Sie alleine entscheiden darüber, wie mit Ihnen im Falle einer Urteilsunfähigkeit umgegangen werden soll.

Hier geht es zum Download des Formulars Patientenverfügung, das wir Ihnen als Service gerne kostenlos zur Verfügung stellen. Weitere Hilfestellungen finden Sie zudem bei «weiterführende Informationen».