Berater/-innen gesucht

Berater-/in Patientenverfügung SRK und Vorsorgeauftrag

Die Patientenverfügung SRK ist eine grosse Entlastung für die Angehörigen und die betreuenden Fachpersonen. Sie kennen den Willen der betroffenen Person und können dementsprechend entscheiden und handeln.
Ein Freiwilliger Berater der Patientenverfügung SRK im Gespräch mit Klientin

Eine Patientenverfügung wird von den Ärzten anerkannt und muss seit 1.1.2013 gemäss dem Erwachsenenschutzgesetz zwingend berücksich­tigt werden. Die medizinischen Fachpersonen müssen sich mit Eintreten des neuen Gesetzes zwingend nach einer Patientenverfügung erkundigen.

Das tun Sie

Das Erstellen einer Patientenverfügung SRK ist an­spruchsvoll. Sie klären in einem oder zwei persönlichen und vertraulichen Beratungsgesprächen die Erwartungen der ver­fügungswilligen Person und informieren über die Anforderungen einer gültigen Patientenverfügung. Sie verfassen nach dem Gespräch basierend auf den gemachten Aussagen und Wünschen eine Patientenverfügung, so dass der Wille zu medizinischen Behandlungsentscheiden und Therapievorstellungen klar ersichtlich und schriftlich dokumentiert verfügbar ist. Dabei achten Sie darauf, dass auch rechtliche, ethische und medizinische Gesichtspunkte entsprechend be­rücksichtigt werden. Sie berück­sichtigen die persönlichen Lebensumstände und beraten die Personen je nach Situation auch betreffend eines Vorsorgeauftrags oder einer Bestattungsverfügung.

Anforderungen an Sie

Sie sind einfühlsam, freundlich und neutral gegenüber Konfession und Nationalität. Sie können gut zuhören, sind schreibgewandt und haben keine Scheu vor den Themen «Krankheit» und «Sterben». Sie sind bereit, sich persönlich mit Themen vertraut zu machen und sich regelmässig an den gebotenen Weiterbildungs­möglichkeiten weiterzubilden. Sie kennen und berücksichtigen Ihre Grenzen bezüglich juristischem oder medizinischem Fachwissen.

Vorbereitung auf die Aufgabe

Sie bringen ein gutes Allgemeinwissen mit. Mit Vorteil haben Sie bereits einen Beruf mit Beratungstätigkeit ausgeübt oder haben medizinische oder juristische Fachkenntnisse.

Zeitlicher Aufwand/Einsatzort

Max. ½ Tag pro Woche für Beratungsgespräche und Schreiben der Patientenverfügung und ca. ½ Tag pro Quartal für Weiterbildung. Sie beraten die Kundinnen und Kunden in den Räumen des SRK Kanton Luzern.

Interessiert?

Bewerben Sie sich für die Freiwilligenarbeit.

Haben Sie Fragen?
beatrice.wagner@srk-luzern.ch
041 418 74 34