Es kann für Angehörige eine sehr grosse Belastung sein, wenn sie Entscheidungen über Ihr Leben fällen müssen — ohne das Wissen über Ihre Wünsche in solchen Situationen. Deshalb schliessen immer mehr, auch jüngere, Personen bei uns eine Patientenverfügung SRK ab und lassen sich zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag beraten.
- In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung detailliert festlegen und eine Person bestimmen, die Sie in diesem Bereich vertritt, wenn Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind.
- Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit in notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen, aber auch persönlichen Angelegenheiten vertritt und Ihre Anordnungen ausführt.
Für wen ist die Patientenverfügung SRK und der Vorsorgeauftrag?
Das Leben kann sich durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit abrupt ändern. Deshalb ist es sowohl für ältere als auch junge Menschen sinnvoll, sich so früh wie möglich mit dem Thema Vorsorge auseinanderzusetzen.
Auf Wunsch beraten wir Sie gerne individuell in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch.