Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildungsangebote

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsangebote des Bildungsverbundes SRK Luzern, Unterwalden und Zug (nachfolgend: «Bildungsverbund»).
Für die Lehrgänge Pflegehelfende und Hauswirtschaftsassistenz SRK gelten ergänzende Bestim-mungen. Diese sind in den entsprechenden «Lehrgangs-Bestimmungen» des Bildungsverbundes aufgeführt.
 

Anmeldung

Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird schriftlich bestätigt. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Bezahlung des Bildungsangebotes. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
 

Leistungen

Dauer, Preis, Kursziele, Inhalt, Zielgruppe sowie Details über die Durchführung sind der betreffenden Ausschreibung zu entnehmen. In den Kurskosten sind Lehrmittel und Kursunterlagen enthalten, soweit explizit nicht anders ausgewiesen.
 

Bestätigung/Durchführung

Für alle Kurse gelten Mindest- und Maximal-Teilnehmerzahlen. Wird die Mindestzahl nicht er-reicht, wird der Kurs nicht durchgeführt.
 

Zahlungsbedingungen

Nach dem Entscheid über die Durchführung erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung für das gebuchte Bildungsangebot. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Das Nichtbezahlen des Bildungsangebotes gilt nicht als Abmeldung.
 

Abmeldung

Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen (E-Mail oder Brief). Folgende Regelung gilt es zu beachten:

Abmeldezeitpunkt/Abmeldungskosten:

  • bis 2 Monate vor Kursbeginn: CHF 30.- Bearbeitungsgebühr
  • ab 2 Monaten bis 7 Tage vor Kursbeginn: 20 % des Kursgeldes, mind. CHF 30.-
  • weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 80 % des Kursgeldes
  • am Tag des Kursbeginns oder später: gesamter Betrag des Kursgeldes

Die Abmeldegebühren für die Lehrgänge Pflegehelfende und Hauswirtschaftsassistenz SRK sind in den jeweiligen «Lehrgangs-Bestimmungen» des Bildungsverbundes aufgeführt.
 

Mahngebühren

Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, so wird der Mahnlauf eingeleitet. Für die 1. Mahnung fallen nebst den ursprünglichen Kosten keine Mahngebühren an. Für die 2. Mahnung fällt nebst den ursprünglichen Kosten eine Mahngebühr von CHF 30 und für die 3. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50 an.
 

Nicht besuchte Lektionen bei halbtägigen bis ganztägigen Bildungsangeboten

Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und die dafür bezahlten Kursgelder werden nicht zurückerstattet.
 

Ausschluss

Der Bildungsverbund behält sich vor, Teilnehmende aus wichtigem Grund auszuschliessen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; zum Beispiel bei ausbleibender Zahlung trotz Mahnung, wiederholter Störung des Unterrichts trotz schriftlicher Verwarnung, bei grobem Fehlverhalten etc. In diesem Fall ist das ganze Kursgeld geschuldet.
 

Programm- und Preisänderungen

Der Bildungsverbund behält sich Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sie können jederzeit und ohne besondere Ankündigung erfolgen.
 

Haftung

Teilnehmende sind persönlich für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die Benutzung der Anlagen des Bildungsverbundes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Bildungsverbund nicht haftbar gemacht werden.
 

Datenschutz

Personenbezogene Daten, die wir auf Grund Ihrer Anmeldung erhalten, verwenden wir für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung und Teilnahme. Die detaillierte Datenschutzerklärung, welche Bestandteil der Anmeldebedingungen ist, finden Sie hier: Datenschutzerklärung bei Kursanmeldung | redcross-edu.ch.

Ohne ausdrückliches Einverständnis des Bildungsverbundes sowie der Kursteilnehmenden dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten des Bildungsverbundes keine Video- und/oder Audioaufnahmen gemacht werden.
 

Newsletter

Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie ein, dass Sie mehrmals pro Jahr einen Newsletter des Bereiches Bildung zugestellt bekommen. Den Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen.
 

Rekurs

Die Teilnehmenden können einen schriftlichen Rekurs bei der Geschäftsstelle des Bildungsverbundes einreichen. Dieser ist innert 10 Tagen nach dem letzten Unterrichtstag einzureichen. Der Rekurs muss begründet sein.
 

Gerichtsstand und Vertragssprache

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Bildungsverbund ist das Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Vertragssprache ist Deutsch.
 

Bildungsverbund Luzern Unterwalden Zug / 1.1.2026