Testament und Legat

Mit dem Nachlass Menschlichkeit hinterlassen

Weiter wirken und bleibende Spuren hinterlassen: Mit einem Testament oder einem Legat können Sie selbst bestimmen, was von Ihnen bleibt. Sie halten Ihre letzten Wünsche fest und bestimmen, was Ihnen über Ihr Leben hinaus wichtig ist. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und worauf Sie bei der Nachlassplanung achten sollten.

Warum ist ein Testament so wichtig? 

Mit einem Testament entscheiden Sie selbst, was nach Ihrem Tod geschieht. Sie können Menschen bedenken, die Ihnen nahestehen, und Anliegen unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen. So hinterlassen Sie nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Spuren, die über Ihr Leben hinaus wirken.

So können Sie zum Beispiel auch das SRK Kanton Luzern in Ihrem Testament bedenken und so über Ihr Leben hinaus Gutes in Ihrer Heimat bewirken : 

Gleichzeitig schafft ein Testament Klarheit. Es erleichtert Angehörigen die Nachlassregelung und kann helfen, Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer Ihren Nachlass erhält. Gibt es keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben, fällt das Vermögen an den Staat.

Damit Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt werden kann, muss das Testament rechtsgültig verfasst sein. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Testament im Kurzüberblick

Ein Testament ermöglicht Ihnen, Ihr Vermögen nach Ihrem Sinne weiterzugeben. Indem Sie Ihren letzten Willen eindeutig formulieren, vermeiden Sie, dass es unter den Hinterbliebenen zu Missverständnissen oder zu Streit kommt. Sie helfen somit Ihren Erbinnen und Erben, Ihre letzten Wünsche auszuführen.

Es gibt dabei eine wichtige Unterscheidung:

Eigenständiges Testament

  • wird selbst aufgeschrieben
  • kann auf Wunsch amtlich verwahrt werden
  • Änderung oder Vernichtung jederzeit möglich

Notarielles Testament

  • wird vom Notar aufgeschrieben
  • wird automatisch amtlich verwahrt
  • Änderung/Vernichtung nur mit Termin und gegen Kosten

Welche Testamentform für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei einfachen Familien- und Vermögensverhältnissen genügt oft ein eigenhändiges Testament. Sind die Verhältnisse komplexer oder möchten Sie maximale Rechtssicherheit, kann ein notarielles Testament die bessere Wahl sein. Im Zweifelsfall lohnt sich eine fachliche Beratung.

Testament Schritt für Schritt

Schritt 1: Vorbereiten
Schritt 2: Schreiben
Schritt 3: Aufbewahren und informieren

Pflichtteile und freie Quoten

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner sowie Ihre Kinder haben in der Regel ein Anrecht auf einen Mindestanteil vom Erbe. Dieser Anteil wird als Pflichtteil bezeichnet. Das, was diesen gesetzlichen Pflichtteil übersteigt, der Rest, ist Ihre freie Quote. 

Sie können bestimmen, wem Sie die freie Quote vermachen oder vererben. Mit einem Testament können Sie weitere Angehörige, Bekannte oder gemeinnützige Organisationen begünstigen. Der kostenlose Testament-Ratgeber SRK zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein rechtsgültiges Testament erstellen.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist der Mindestanteil Ihrer Erbschaft, der für bestimmte Personen reserviert ist. Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder haben in der Regel Anrecht auf einen Pflichtteil.

Freie Quote

Die freie Quote ist der Teil von Ihrer Erbschaft, über den Sie frei entscheiden können. Wenn Sie unverheiratet sind und keine Kinder haben, verfügen Sie über Ihren gesamten Nachlass.

Wie möchten Sie weitergeben?

Mit Ihrem Nachlass können Sie Menschen unterstützen und Werte weitergeben, die Ihnen wichtig sind. Dabei müssen es nicht nur Geldbeträge sein. Auch Immobilien, Wertgegenstände oder andere Vermögenswerte können Teil Ihres Vermächtnisses sein. Je nachdem, was Sie bewirken möchten, kommen eine Erbschaft, ein Legat oder eine Schenkung infrage. Doch worin unterscheiden sich diese Formen eigentlich?

Legat

Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ermöglicht es Ihnen, dem SRK bestimmte Vermögens- und Sachwerte zuzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Immobilien, Aktien, Kunstwerke und Sammlungen. Ein Legat wird vor der Erbteilung festgelegt und gehört nicht zur Erbschaft.

Erbschaft

Durch eine Erbschaft setzen Sie das SRK als Alleinerbin für Ihren gesamten Nachlass oder als Miterbin für einen bestimmten Teil der Erbschaft ein. Im Unterschied zu einem Legat erhält das SRK nicht nur einzelne Vermögenswerte, sondern einen Anteil am Nachlass.

Schenkung

Durch eine oder mehrere Schenkungen zu Lebzeiten hinterlassen Sie dem SRK Vermögenswerte. Sie können somit die Wirkung Ihrer Spende mitverfolgen. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu Lebzeiten dem SRK vermachen, es aber weiterhin bewohnen.

Vorlagen & Checklisten

Zum Testamentsmuster

Zur Testaments-Checkliste

Zu den wichtigsten Fragen 

Was gehört in ein Testament?
Wer sollte ein Testament schreiben?
Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?
Bestellen Sie jetzt den SRK Testament-Ratgeber

Schritt für Schritt das Testament rechtsgültig verfassen.

Persönliche Angaben
Postadresse

Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.