Testament und Legat

Mit Ihren Werten weiterwirken

Weiter wirken und bleibende Spuren hinterlassen: Mit einem Testament oder einem Legat können Sie selbst bestimmen, was von Ihnen bleibt. Sie halten Ihre letzten Wünsche fest und bestimmen, was Ihnen über Ihr Leben hinaus wichtig ist. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und worauf Sie bei der Nachlassplanung achten sollten.

Warum ist ein Testament so wichtig? 

Mit einem Testament entscheiden Sie selbst, was nach Ihrem Tod geschieht. Sie können Menschen bedenken, die Ihnen nahestehen, und Anliegen unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen. So hinterlassen Sie nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Spuren, die über Ihr Leben hinaus bleiben.

So können Sie zum Beispiel auch das SRK Kanton Luzern in Ihrem Testament bedenken und so über Ihr Leben hinaus Gutes in Ihrer Heimat bewirken: 

Gleichzeitig schafft ein Testament Klarheit. Es erleichtert Angehörigen die Nachlassregelung und kann helfen, Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer Ihren Nachlass erhält. Gibt es keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben, fällt das Vermögen an den Staat.

Damit Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt werden kann, muss das Testament rechtsgültig verfasst sein. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Testament im Kurzüberblick

Ein Testament ist die schriftliche Festlegung Ihres letzten Willens. Es ermöglicht Ihnen, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbst über die Verteilung Ihres Nachlasses zu entscheiden.

Dabei gibt es eine wichtige Unterscheidung:

Eigenständiges Testament

  • wird selbst aufgeschrieben
  • kann auf Wunsch amtlich verwahrt werden
  • Änderung oder Vernichtung jederzeit möglich

Notarielles Testament

  • wird vom Notar aufgeschrieben
  • wird automatisch amtlich verwahrt
  • Änderung/Vernichtung nur mit Termin und gegen Kosten

Welche Testamentsform für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei einfachen Familien- und Vermögensverhältnissen genügt oft ein eigenhändiges Testament. Sind die Verhältnisse komplexer oder möchten Sie maximale Rechtssicherheit, kann ein notarielles Testament die bessere Wahl sein. Im Zweifelsfall lohnt sich eine fachliche Beratung.

Testament Schritt für Schritt

Schritt 1: Vorbereiten
Schritt 2: Schreiben
Schritt 3: Aufbewahren und informieren

Pflichtteile und freie Quoten

Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen gestalten. Dabei sind jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten. Das Schweizer Erbrecht schützt nahe Angehörige durch sogenannte Pflichtteile. 

Über den verbleibenden Teil Ihres Vermögens, die freie Quote, können Sie frei verfügen. Dieser frei verfügbare Anteil bietet Ihnen die Möglichkeit, Menschen oder Organisationen zu berücksichtigen, die Ihnen besonders am Herzen liegen.

Seit der Erbrechtsrevision 2023 ist dieser Gestaltungsspielraum grösser geworden. Wie gross die freie Quote ausfällt, hängt von Ihrer familiären Situation ab:

Pflichtteil und Freie Quote

Ein paar der häufigsten Beispiele beim Aufteilen Ihres Nachlasses

Wie möchten Sie weitergeben?

Mit Ihrem Nachlass können Sie Menschen unterstützen und Werte weitergeben, die Ihnen wichtig sind. Dabei müssen es nicht nur Geldbeträge sein. Auch Immobilien, Wertgegenstände oder andere Vermögenswerte können Teil Ihres Vermächtnisses sein. Je nachdem, was Sie bewirken möchten, kommen eine Erbschaft, ein Legat oder eine Schenkung infrage. Doch worin unterscheiden sich diese Formen eigentlich?

Legat

Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ermöglicht es Ihnen zum Beispiel, dem SRK Kanton Luzern bestimmte Vermögens- und Sachwerte zuzuweisen. Dazu gehören unter anderem Immobilien, Aktien, Kunstwerke und Sammlungen. Ein Legat wird vor der Erbteilung festgelegt und gehört nicht zur Erbschaft.

Erbschaft

Durch eine Erbschaft setzen Sie zum Beispiel das SRK Kanton Luzern als Alleinerbin für Ihren gesamten Nachlass oder als Miterbin für einen bestimmten Teil der Erbschaft ein. Im Unterschied zu einem Legat erhält das Rote Kreuz Luzern dann nicht nur einzelne Vermögenswerte, sondern einen Anteil am Nachlass.

Schenkung

Durch eine oder mehrere Schenkungen zu Lebzeiten hinterlassen Sie beispielsweise dem SRK Kanton Luzern Vermögenswerte. Sie können somit die Wirkung Ihrer Spende mitverfolgen, zum Beispiel indem Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu Lebzeiten dem Roten Kreuz Luzern vermachen, es aber weiterhin bewohnen.

Vorlagen & Checklisten

Testamentsmuster als Vorlage

Testament-Checkliste, damit Sie nichts vergessen

Zu den wichtigsten Fragen 

Was gehört in ein Testament?
Ich habe bereits ein Testament. Wie nehme ich Änderungen vor?
Wer sollte ein Testament schreiben?
Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?
Was passiert, wenn ich kein Testament verfasse?
Wo bewahre ich mein Testament auf?
Bestellen Sie jetzt den SRK Testament-Ratgeber

Schritt für Schritt das Testament rechtsgültig verfassen.

Persönliche Angaben
Postadresse

Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.