Erbschaften/Legate

Am Ende eines Lebens stellt sich bei vielen die Frage, was von ihrem Tun bleiben oder sogar weiterwirken soll. Eine Begünstigung des SRK Kanton Luzern ist ein Bekenntnis zur Mitmenschlichkeit, das über die Lebenszeit hinaus Spuren hinterlässt. Mit einem Vermächtnis helfen Sie mit, dass wir auch in Zukunft für verletzliche Menschen vor Ort aktiv sein können.

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Damit Ihr letzter Wille entsprechend umgesetzt werden kann, muss ein Testament unanfechtbar und rechtsgültig sein, nur so können Sie gewährleisten, dass Ihr Vermächtnis in Ihrem Sinn verteilt wird. Der Testament Ratgeber des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) enthält Erklärungen zu Testament und Erbvertrag, geht auf die Pflichtteile und die freien Quoten ein und bildet Muster-Testamente ab. Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie ein rechtsgültiges Testament verfasst wird und wie Sie allenfalls das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) darin berücksichtigen können. Sie können diese Broschüre kostenlos bestellen.

Wenn Sie das SRK in irgendeiner Form im Testament berücksichtigen möchten, gibt Ihnen Frau Beatrice Gille gerne detaillierte Auskünfte

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