Legat & Testament

Weiter wirken: Gutes Hinterlassen mit dem SRK

Für Familien, für Luzern, für ein ganzes Leben: Wenn Sie in Ihrer Heimat Gutes hinterlassen möchten, können Sie neben Ihren Liebsten das SRK Kanton Luzern in Ihrem Testament berücksichtigen. Damit unterstützen Sie Not leidende Generationen nach Ihnen: Aus Ihrer Liebe zu Luzern und da, wo es am nötigsten ist. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Nachlassplanung.

Das SRK ist das älteste Hilfswerk der Schweiz. Es wird auch in Zukunft für Menschen in Not da sein. Jeder Betrag aus Ihrem Nachlass unterstützt die Arbeit des SRK für die nachfolgenden Generationen. Erbschaften und Legate an das SRK sind von der Erbschaftssteuer befreit.