Anmeldebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildungsangebote

Diese AGB kommen bei jeder Anmeldung an die Bildungsangebote des SRK zur Anwendung. Sie sind gültig für Anmeldungen ab 01.01.2019.

Anmeldung

Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird schriftlich bestätigt. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Bestätigung/Durchführung

Für alle Kurse gelten Mindest- und Maximalteilnehmendenzahlen. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, wird der Kurs nicht durchgeführt. Falls der Kurs nicht durchgeführt wird, wird das Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet. Für allfällige weitere Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen

Nach dem Entscheid über die Durchführung erhalten Sie eine Rechnung. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich.

Abmeldungen

Jede Anmeldung ist verbindlich. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Eine Bearbeitungsgebühr wird  in jedem Fall verrechnet. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Bitte beachten Sie folgende Regelung:

Abmeldezeitpunkt/Rücktrittsgebühr

  • bis 2 Monate vor Kursbeginn: CHF 30.- Bearbeitungsgebühr
  • ab 2 Monaten bis 7 Tage vor Kursbeginn: 20 % des Kursgeldes, mind. CHF 30.-
  • weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 80 % des Kursgeldes
  • am Tag des Kursbeginns oder später: kein Erlass bzw. keine Rückerstattung 

Beim Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK und Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK Tandem für Fremdsprachige gelten nachfolgende Bestimmungen:

Abmeldezeitpunkt/Rücktrittsgebühr

  • bis 20 Tage vor Beginn des Lehrgangs: 10 % der Lehrgangskosten
  • ab 19 bis 10 Tage vor Beginn des Lehrgangs: 30 % der Lehrgangskosten
  • ab 9 Tagen vor Beginn des Lehrgangs: 100 % der Lehrgangskosten

Mahnung

Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, so wird der Mahnlauf eingeleitet. Für die

  • 1. Mahnung fallen nebst den ursprünglichen Kosten keine Mahngebühren an. Für die
  • 2. Mahnung fällt nebst den ursprünglichen Kosten eine Mahngebühr von CHF 30.- und für die
  • 3. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50.- an

Absenzen/Abbruch

Kursgelder werden auch bei Absenzen oder Abbruch durch die Teilnehmenden nicht rückerstattet. Ein Anspruch auf eine Kursbestätigung besteht in diesem Fall nicht.

Für die Absenzen im Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK (Theorieteil) gelten separate Bestimmungen:

  • Nachholen bis 12 Stunden: kostenlos
  • Nachholen ab 13 Stunden: CHF 60.- pro Tag oder Halbtag
  • Bei Absenzen von mehr als 24 Stunden, muss der Theorieteil kostenpflichtig wiederholt werden (Absenzenkontrolle pro Halbtag)
  • Unentschuldigte Absenzen an Nachholtagen: CHF 60.- pro Tag

Ausschluss

Wir behalten uns vor, Kursteilnehmende in schwerwiegenden Fällen aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In solchen Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes.

Video- und Audioaufnahmen

Ohne ausdrückliches Einverständnis der SRK Kanton Luzern und den Kursteilnehmenden dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten des SRK Kanton Luzern keine Video- und/oder Audioaufnahmen gemacht werden.

Versicherung

Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien ergeben, entscheiden die ordentlichen Gerichte mit ausschliesslichem Gerichtsstand Luzern – Stadt. Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung.

Luzern, 30.11.2018

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