Kanton Luzern

Neue Leistungen für betreuende Angehörige

Wer regelmässig und unentgeltlich eine zuhause wohnende Person betreut, erhält seit dem 1. Januar 2024 verschiedene Leistungen vom Kanton Luzern.
Eine Frau pflegt einen älteren Mann

Anerkennungszulage für betreuende Angehörige

Diese beträgt CHF 800.- pro Kalenderjahr und wird von der Ausgleichskasse direkt an die betreuenden Angehörigen ausbezahlt.

Gutschein für Entlastungsangebote

Die betreute Person erhält jährlich einen Gutschein im Wert von CHF 1'200.-. Sie können den Gutschein unter anderem beim Roten Kreuz Kanton Luzern einlösen, wenn Sie den Besuchsdienst, den Entlastungsdienst oder die Palliativbegleitung beanspruchen.

Wer hat Anspruch?

Es gibt einige Bedingungen, damit ein Anspruch auf die Zulage und den Gutschein besteht. 

Berechtigt ist die betreute Person. Sie muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie ist erwachsen.

  • Sie lebt zuhause (nicht in einem Heim).

  • Sie hat Wohnsitz im Kanton Luzern.

  • Sie bezieht eine Hilflosenentschädigung der AHV, der IV oder der Unfallversicherung.

  • Sie wird durch Angehörige regelmässig und unentgeltlich betreut.

Ist die betreute Person minderjährig oder lebt sie in einem Heim, besteht kein Anspruch auf die Zulage und den Gutschein.

Als Angehörige gelten:

  • Ehegatten

  • Verwandte in auf- und absteigender Linie

  • Geschwister

  • Schwiegerkinder und Schwiegereltern

  • Lebenspartner oder Lebenspartnerin

  • andere Personen, die der betreuten Person in ähnlicher Weise nahestehen.

Die Auszahlung der Zulage erfolgt direkt an die betreuende Person. Den Gutschein schicken wir an die betreute Person.

Weitere Informationen über die verschiedenen Leistungen und Rahmenbedingungen finden Sie hier:

WAS Luzern

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Tel. 041 418 74 50 oder entlastungsdienst@srk-luzern.ch