Für Unternehmen

Leistungsvereinbarung mit dem SRK

Verbinden Sie eine Dienstleistung vom Roten Kreuz Kanton Luzern (beispielsweise Rotkäppchen - die Kinderbetreuung zu Hause für kranke Kinder oder kranke Eltern) mit Ihren Angeboten für Mitarbeitende.
Eine SRK-Betreuerin kümmert sich um die Kinder

Eine sinnvolle Kooperation und Win-Win-Situation zwischen Ihnen als Unternehmen/Organisation und dem Roten Kreuz Kanton Luzern ist der Abschluss einer Leistungsvereinbarung. 

Das Rote Kreuz Kanton Luzern erbringt dabei eine konkrete Leistung für Ihr Unternehmen, die mit einem Fixbetrag abgegolten wird.

Beispiel Kinderbetreuung zu Hause (KBH)

Ihr Unternehmen bucht über das Jahr hinweg eine konkrete Anzahl Stunden für den Einsatz von SRK-Kinderbetreuer:innen, wenn Mitarbeitende von Ihnen das kranke Kind oder die kranken Kinder nicht selber betreuen können, weil wichtige Termine oder Arbeiten anstehen.

Der dabei vereinbarte Betrag wird auch dann fällig, wenn nicht alle Leistungsstunden bezogen werden mussten. Die Differenz wird als Spende für das SRK Kanton Luzern eingebucht und sinnvoll verwendet.

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten einer Leistungsvereinbarung wissen möchten, geben wir Ihnen gerne detailliert Auskunft.

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